Blackstone begibt auf Euro lautende vorrangige Anleihen
May 25 2022 - 1:52PM
Business Wire
Blackstone (NYSE: BX) gab heute seine Absicht bekannt,
vorbehaltlich der Markt- und anderer Bedingungen, auf Euro lautende
vorrangige Anleihen seiner indirekten Tochtergesellschaft
Blackstone Holdings Finance Co. L.L.C. anzubieten. Die Anleihen
werden vollständig und bedingungslos von Blackstone Inc. und seinen
indirekten Tochtergesellschaften Blackstone Holdings I L.P.,
Blackstone Holdings AI L.P., Blackstone Holdings II L.P.,
Blackstone Holdings III L.P. und Blackstone Holdings IV L.P.
besichert. Blackstone beabsichtigt, die Erl�se aus dem
Anleiheangebot für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.
Die Anleihen werden in den Vereinigten Staaten gemäß Rule 144A
und außerhalb der Vereinigten Staaten gemäß Regulation S des
Securities Act von 1933 qualifizierten institutionellen Käufern
angeboten und verkauft.
Die Anleihen wurden weder nach dem Securities Act von 1933 noch
nach bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen in
den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder eine anwendbare
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act
von 1933 und der anwendbaren bundesstaatlichen Gesetze weder
angeboten noch veräußert werden.
Im Vereinigten K�nigreich ("UK") wird diese Pressemitteilung nur
an Personen verteilt, die "qualifizierte Anleger" (gemäß der
Definition in der Prospektverordnung (wie unten definiert)) sind,
die (i) Personen sind, die über berufliche Erfahrung in
Investitionsangelegenheiten verfügen und als professionelle Anleger
unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, oder (ii)
verm�gende Privatpersonen sind, und richtet sich auch nur an diese,
sowie an andere Personen, an die die Informationen rechtmäßig
weitergegeben werden dürfen und die unter Artikel 49(2)(a) bis (d)
der Order fallen (alle diese Personen werden zusammen als
"relevante Personen" bezeichnet). Jedes Anleiheangebot im
Vereinigten K�nigreich wird nur relevanten Personen zur Verfügung
gestellt, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb
solcher Anleihen wird nur mit diesen Personen geschlossen.
Im Vereinigten K�nigreich sind die in dieser Pressemitteilung
beschriebenen Anleihen nicht dafür bestimmt, Kleinanlegern
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu
werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Im Sinne dieser
Mitteilung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die
eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer (8) der Verordnung (EU)
Nr. 2017/565 in der Fassung des European Union (Withdrawal) Act
2018 (in seiner jeweils gültigen Fassung, das "EUWA") als Teil des
inländischen Rechts; (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des
britischen Financial Services and Markets Act 2000 (in seiner
jeweils gültigen Fassung, das "FSMA") und aller Vorschriften oder
Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2016/97 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie") erlassen wurden, wenn dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz
1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, die aufgrund des EUWA
Teil des inländischen Rechts ist, gelten würde; oder (iii) kein
qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der
Prospektverordnung (wie unten definiert), die aufgrund des EUWA
Teil des inländischen Rechts ist (die "UK-Prospektverordnung").
Infolgedessen wurde kein Dokument mit wesentlichen
Anlegerinformationen erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr.
1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen Fassung), die aufgrund des
EUWA Teil des inländischen Rechts ist, erforderlich ist (der
"britischen PRIIPs-Verordnung"), um die in dieser Pressemitteilung
beschriebenen Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder sie
Kleinanlegern im Vereinigten K�nigreich anderweitig zur Verfügung
zu stellen, und daher k�nnen das Angebot oder der Verkauf der
Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im
Vereinigten K�nigreich gemäß der britischen PRIIPs-Verordnung
rechtswidrig sein.
Die in dieser Pressemitteilung beschriebenen Anleihen sind nicht
dafür bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum
("EWR") angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt
zu werden, und sollten ihnen auch nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Im Sinne dieser
Mitteilung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die
eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der
Richtlinie 2014/65/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, "MiFID
II"); (ii) ein Kunde im Sinne der Versicherungsvertriebsrichtlinie,
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von
Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gilt; oder (iii) kein
qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (in
ihrer jeweils gültigen Fassung, der "Prospektverordnung").
Infolgedessen wurde kein Dokument mit wesentlichen
Anlegerinformationen erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr.
1286/2014 (in ihrer jeweils gültigen Fassung, der
"PRIIPs-Verordnung") für das Anbieten oder Verkaufen der in dieser
Pressemitteilung beschriebenen Anleihen oder deren anderweitige
Bereitstellung an Kleinanleger im EWR erforderlich ist, und daher
k�nnen das Anbieten oder Verkaufen der Anleihen oder deren
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Produktüberwachung nach UK MiFIR / Ausschließlicher Zielmarkt
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden – Ausschließlich
für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des jeweiligen
Herstellers hat die Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen zu
dem Schluss geführt, dass: (a) der Zielmarkt für die Anleihen
ausschließlich geeignete Gegenparteien gemäß der Definition im FCA
Handbook Conduct of Business Sourcebook ("COBS") sowie
professionelle Kunden gemäß der Definition in der Verordnung (EU)
Nr. 600/2014 ist, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act
2018 in seiner jeweils gültigen Fassung ("UK MiFIR") Teil des
inländischen Rechts ist; und (b) dass alle Kanäle für den Vertrieb
der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden
angemessen sind. Jede Person, die die Anleihen später anbietet,
verkauft oder empfiehlt (ein "britischer Vertriebshändler"), sollte
die Zielmarktbewertung des Herstellers berücksichtigen, wobei
jedoch ein britischer Vertriebshändler, der dem FCA Handbook
Product Intervention and Product Governance Sourcebook (den
"britischen MiFIR-Produktüberwachungs-Regeln") unterliegt, dafür
verantwortlich ist, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf
die Anleihen vorzunehmen (indem er entweder die Zielmarktbewertung
des Herstellers übernimmt oder verfeinert) und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Anleihen
oder anderer Wertpapiere dar und stellt auch kein Angebot, keine
Aufforderung und keinen Verkauf in einem Staat oder Rechtssystem
dar, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein
solcher Verkauf rechtswidrig wäre. Diese Pressemitteilung wird
gemäß und in Übereinstimmung mit Rule 135c des Securities Act von
1933 ver�ffentlicht. Die Verbreitung dieser Pressemitteilung kann
in bestimmten Rechtssystemen gesetzlich eingeschränkt sein, und
Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung oder anderer darin
erwähnter Informationen gelangen, sollten sich über solche
Einschränkungen informieren und diese beachten.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext ver�ffentlicht
wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen
werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die
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Für Investoren Weston Tucker Blackstone Tel.: +1 (212) 583-5231
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Für Medien Matthew Anderson Blackstone Tel.: +1 (212) 390-2472
Matthew.Anderson@blackstone.com
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