KÖLN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Köln hat Klagen gegen die
anstehende Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen abgelehnt. Wie ein
Sprecher des Gerichts am Donnerstagmorgen bestätigte, wiesen die
Richter die Einwände der Mobilfunker E-Plus
<KPN.AS<KPN.ETR>N.ETR> und
Te<TEF.SC<TNE5.FSE>EF.SCM>  sowie des
Breitbandanbieters Airdata gegen die Ausgestaltung der Auktion zurück.
Damit ist ein weiteres
Hindernis für die Versteigerung des bislang größten Frequenzpakets
von 360 Megahertz aus dem Weg geräumt. Der Beginn ist für den 12.
April
geplant. 

    Die Frequenzen sollen unter anderem dazu genutzt werden, Menschen
auf dem Land mit schnellen Internetverbindungen zu versorgen. Dem
Staat winken Schätzungen zufolge Einnahmen im einstelligen
Milliarden-Euro-Bereich - ein Bruchteil der 50 Milliarden Euro, die für
die
UMTS-Lizenzen vor zehn Jahren bezahlt wurden. An der Auktion nehmen nur
die vier etablierten deutschen
Mob<DTE.ETR>ieter<VOD.IS<VOD.FSE>E.ETR>,
Vodafone  , E-Plus und O2 teil. Der Stuttgarter
Anbieter von funkbasierten Breitbandverbindungen Airdata wurde von der
Bundesnetzagentur nicht zugelassen.

O2 UND E-PLUS WERDEN MITSTEIGERN

   O2 und E-Plus werden trotz der Ablehnung ihrer Klage noch für die
Frequenzen mitsteigern. Die beiden E-Netzbetreiber befürchten, dass
sich die Marktführer Vodafone und T-Mobile von den zur Versteigerung
anstehenden Frequenzen unter einem Gigahertz - der sogenannten
"Digitalen Dividende" - einen Großteil sichern könnten und reichten
deshalb Klage ein. Ein O2-Sprecher sagte nun: "Wir respektieren die
Entscheidung, werden die rechtliche Grundlage aber prüfen." Auch die
Düsseldorfer KPN-Tochter E-Plus behält sich weitere rechtliche
Schritte
vor. Es sei Aufgabe der Bundesnetzagentur, für Chancengleichheit bei
der Frequenzausstattung zu sorgen, hieß es in einer Mitteilung von
E-Plus zu dem Urteil. Nur wenn der Regulierer das Duopol im deutschen
Mobilfunkmarkt beseitige, werde sie ihrem gesetzlichen Auftrag
gerecht.

    Erst vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht Köln einen
Eilantrag des Kabelnetzbetreibers Kabel BW abgewiesen. Über weitere
Klagen
von Rundfunkanstalten und Kabel Deutschland ist noch nicht entscheiden.
Sie befürchten, dass ihre Signale für terrestrischen Fernsehempfang
über DVB-T gestört oder sogar komplett ausfallen könnten, wenn die
Mobilfunkanbieter die in der Auktion angebotenen Frequenzen im
800-Megahertz-Bereich verwenden./gr/dct/wiz