Pacific Drilling V Limited (der „Emittent“), eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft von Pacific Drilling S.A.
(NYSE: PACD – zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, das
„Unternehmen“), gab heute, am 19. Juli, um 17 Uhr Eastern
Daylight Time („Frist der ersten Zustimmungsphase“), die Ergebnisse
der Ausschreibung um eine Zustimmung in Bezug auf ihre vorrangig
gesicherten, am 1. Dezember 2017 fälligen Schuldscheine über
7,25 % (die „Schuldscheine“) bekannt, gemäß denen der Emittent
die Inhaber der Schuldscheine um ihre Zustimmung zu einer
Aufschiebung des Fälligkeitsdatums auf den 1. Juni 2018 bittet, um
dem Unternehmen mehr Zeit zu verschaffen, eine
Refinanzierungstransaktion auszuhandeln oder eine ganzheitliche
Umstrukturierung mit allen Gläubigern vorzunehmen (die
„Ausschreibung“).
Zur Frist der ersten Zustimmungsphase hat der Emittent die
Zustimmung von den Inhabern der Schuldscheine erhalten, die weniger
als 66 % (2/3) des Großteils des Gesamtnominalwerts der
Schuldscheine ausmachen (ungeachtet der Schuldscheine, die vom
Emittenten oder seinen Tochterunternehmen gehalten werden).
Die Durchsetzung der Aufschiebung der Fälligkeit im Wege einer
außergerichtlichen Änderung des Zusatzvertrags unterliegt dem
Erhalt durch den Emittenten von gültigen Zustimmungen der Inhaber
der Schuldscheine, deren Anteil am ausstehenden Hauptbetrag der
Schuldscheine mindestens 95 % beträgt (ungeachtet der
Schuldscheine, die vom Emittenten oder seinen Tochterunternehmen
gehalten werden – die „Mindestwertbedingung“). Zum Ablauf der Frist
der ersten Zustimmungsphase war die Mindestwertbedingung nicht
erfüllt.
Wie in der vertraulichen Zustimmungserklärung vom 5. Juli
2017 (die „Zustimmungserklärung“) festgelegt, behält sich der
Emittent das Recht vor, die Mindestwertbedingung nach eigenem
Ermessen herabzusetzen, solange der Mindestwert nicht unter
66 % (2/3) des ausstehenden Hauptbetrags der Schuldscheine
sinkt (ungeachtet der Schuldscheine, die vom Emittenten oder seinen
Tochterunternehmen gehalten werden). Das Unternehmen behält sich
(jederzeit und nach eigenem Ermessen) das Recht vor, die
Ausschreibung zu beenden und die Aufschiebung der Fälligkeit durch
Anrufung des Ostkaribischen Obersten Gerichts auf dem Gebiet der
Jungferninseln (das „Gericht“) durchzusetzen, wobei die
Aufschiebung der Fälligkeit gemäß einem Vergleichsvorschlag
erfolgt, wie er in Abschnitt IX des BVI Business Companies Act 2004
vorgesehen ist (der „Vergleichsvorschlag“), falls es der Meinung
ist, dass eine begründete Wahrscheinlichkeit besteht, von den
Schuldscheininhabern die erforderliche Zustimmung zur Umsetzung des
Vergleichsvorschlags zu erhalten.
Die Ausschreibung dauert noch an und endet am 2. August
2017 um 17 Uhr Eastern Daylight Time („Ablaufdatum“).
Der Emittent weist DTC und Global Bondholder Services
Corporation („GBSC“), Informations- und Tabulierungsstelle für die
Ausschreibung, an, es zustimmenden Inhabern der Schuldscheine zu
erm�glichen, ihre Zustimmung jederzeit vor dem oder zum Ablaufdatum
zurückzuziehen. Damit die Rücknahme der Zustimmung wirksam ist,
muss die Übertragung der Rücknahme schriftlich oder per Fax zeitnah
bei der GBSC unter der Adresse eingehen, die im Erklärungsschreiben
angegeben ist oder durch Übermittlung einer vollständig
übertragenen „Request-Message“ über ATOP. Eine jegliche derartige
Widerrufserklärung muss Folgendes beinhalten:
- den Namen des zustimmenden Inhabers
und, falls abweichend, den Namen des registrierten Inhabers der
Schuldscheine (d. h. der DTC-Teilnehmer, dessen Name auf der
Wertpapierposition als Besitzer dieser Schuldscheine eingetragen
ist), für den die Zustimmung übertragen wurde;
- eine Erklärung der Widerrufswahl;
- einen Verweis auf die ursprüngliche
Zustimmung;
- die Angabe des Nominalbetrags dieser
Schuldscheine, für den die Zustimmung zurückgenommen werden
soll;
- die Signatur des Inhabers dieser
Schuldscheine (oder, falls zutreffend, der DTC-Teilnehmer, der in
der maßgeblichen Nachricht des Vertreters angeführt wird) genauso
wie die Originalsignatur, oder ein ausreichender Nachweis an den
Emittenten, dass die Person, die die Zustimmung zurücknimmt, das
wirtschaftliche Eigentum dieser Schuldscheine übernommen hat oder
vom wirtschaftlichen Eigentümer autorisiert wurde, eine solche
Rücknahme in seinem Auftrag durchzuführen; und
- jegliche weiteren Informationen, die
von der GBSC oder DTC angefordert werden.
Über Pacific Drilling
Mit seinen erstklassigen Bohrschiffen und einem äußerst
erfahrenen Team hat sich Pacific Drilling dem Ziel verpflichtet, zu
dem in der Branche bevorzugten, hochspezialisierten Unternehmen für
Bohrinseln und Bohrschiffe zu werden. Die Flotte von Pacific
Drilling mit sieben Bohrschiffen ist eine der jüngsten und
technisch fortschrittlichsten Flotten der Welt. Weitere
Informationen über Pacific Drilling sowie über den aktuellen
Flottenbestand des Unternehmens finden Sie auf
www.pacificdrilling.com.
WICHTIGER HINWEIS
Weder die Ausschreibung noch die hierin vorgeschlagenen
Transaktionen, die genannten Schuldscheine oder die entsprechende
Garantie von Pacific Drilling S.A. wurden oder werden im Rahmen des
U.S. Securities Act von 1933 (der „U.S. Securities Act“) oder
anderer bundesstaatlicher Wertpapierhandelsgesetze registriert und
dürfen daher in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
verkauft werden, solange keine Registrierung oder geltende Ausnahme
von der Registrierungspflicht vorliegt, wie sie im Rahmen des U.S.
Securities Act oder geltender bundesstaatlicher
Wertpapierhandelsgesetze vorgesehen ist.
Die Bestimmungen und Bedingungen der Ausschreibung sind in der
Ausschreibungserklärung und den darauf Bezug nehmenden Dokumenten
in allen Einzelheiten ausgeführt. Die Ausschreibung gilt nur für,
und die Dokumente zur Ausschreibung einschließlich der
Ausschreibungserklärung werden nur den Inhabern ausgehändigt, die
ein Berechtigungsformular ausfüllen und zurücksenden, mit dem sie
bestätigen, dass sie entweder (i) „qualifizierte institutionelle
Käufer“ nach Regel 144A des U.S. Securities Act, (ii)
institutionelle akkreditierte Investoren im Sinne von Regel 501 des
U.S. Securities Act oder (iii) außerhalb der Vereinigten Staaten
angesiedelt sind und dass es sich bei ihnen weder um eine
US-amerikanische Person handelt noch dass sie im Namen oder zu
Gunsten einer US-amerikanischen Person agieren, wie es in Regel 902
des U.S. Securities Act definiert ist (jeder ein „qualifizierter
Inhaber“). Qualifizierte Inhaber, die ein Berechtigungsformular
ausfüllen m�chten, sollten sich an die Global Bondholder Services
Corporation (GBSC) wenden, den Tabulation Agent und Information
Agent für die Ausschreibung. Die E-Mail-Adresse lautet
info@gbsc-usa.com und die Telefonnummer +1 866 470 4200.
Wenn ein Schuldscheininhaber kein qualifizierter Inhaber ist,
kann er sich an der Ausschreibung nur dann beteiligen, wenn eine
gültige Ausnahme von den im U.S. Securities Act und anderen
geltenden Gesetzen vorgesehenen Registrierungsvorgaben vorliegt.
Bei Fragen und Zweifeln wird diesen Inhabern empfohlen, das
Unternehmen zu kontaktieren.
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot und keine
Ausschreibung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar und
bildet auch keinen Teil eines solchen Angebots. Die Ausschreibung
wird ausschließlich in Übereinstimmung mit der
Ausschreibungserklärung umgesetzt und richtet sich nur an die
Personen in den Rechtssystemen, für die eine solche Ausschreibung
den geltenden Gesetzen nach zulässig ist.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen und
Informationen stellen „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der
Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform
Act von 1995 dar und sind normalerweise an Begriffen wie „der
Ansicht sein“, „schätzen“, „erwarten“, „vorhersagen“, „Fähigkeit
zu“, „planen“, „potenziell“, „prognostiziert“, „anstreben“, „würde“
oder anderen, ähnlichen Begriffen zu erkennen, die normalerweise
nicht historischer Natur sind.
Zukunftsgerichtete Aussagen drücken aktuelle Erwartungen oder
Prognosen zu m�glichen zukünftigen Ergebnissen oder Ereignissen
aus, etwa zukünftigen Finanz- und Betriebsergebnissen, dem Grad der
Umsatzeffizienz, Marktprognosen, Prognosen von Trends, zukünftigen
Chancen für Kundenverträge, vertraglichen Tagesnotierungen,
Geschäftsstrategien und -plänen und Zielen der Unternehmensleitung,
der geschätzten Dauer von Kundenverträgen, Rückständen, der
Fähigkeit, Schulden zurückzuzahlen, Erwartungen bezüglich
potenzieller zukünftiger Nichterfüllungen von Covenants für
langfristige Verbindlichkeiten, erwarteten Kapitalaufwendungen und
Prognosen zu Kosten und Einsparungen sowie Aussagen zu Maßnahmen,
die das Unternehmen oder der Emittent in Bezug auf die
Ausschreibung zu ergreifen gedenkt.
Obwohl das Unternehmen und der Emittent der Ansicht sind, dass
die in ihren zukunftsgerichteten Aussagen widergespiegelten
Annahmen und Erwartungen angemessen sind und in gutem Glauben
gemacht wurden, stellen diese Aussagen keine Garantien dar, und die
tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse k�nnen aufgrund einer Vielzahl
von Faktoren wesentlich davon abweichen. Diese Aussagen verstehen
sich vorbehaltlich einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten, von
denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und des
Emittenten liegen.
Wichtige Faktoren, die dafür sorgen k�nnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Prognosen abweichen,
sind beispielsweise: der weltweite Öl- und Gasmarkt und sein
Einfluss auf die Nachfrage nach Dienstleistungen, der
Offshore-Bohrmarkt einschließlich gesenkter
Investitionsaufwendungen seitens der Kunden, Änderungen an der
weltweiten Öl- und Gasversorgung und der Nachfrage, die
Verfügbarkeit von Bohrplattformen und das Angebot an und die
Nachfrage nach hochspezifischen Bohrschiffen und anderen
Bohrinseln, die mit der Flotte des Unternehmens im Wettbewerb
stehen, Kosten mit Bezug auf den Aufbau von Bohrplattformen, die
Befähigung des Unternehmens und des Emittenten, günstige
Bedingungen für neue Bohrverträge oder Verlängerungen auszuhandeln
und diese abzuschließen, m�gliche Stornierungen, Neuverhandlungen,
Kündigungen oder Aussetzungen von Bohrverträgen infolge von
Änderungen am Markt oder aus anderen Gründen, die grundlegende H�he
der Schulden, die das Unternehmen oder der Emittent hat, die
Fähigkeit des Unternehmens, gegebenenfalls Verzichtserklärungen
oder Änderungen zum maximalen Verschuldungsverhältnis am Ende des
dritten Quartals 2017 oder zu anderen potenziellen zukünftigen
Kreditbedingungsstandards zu erlangen, die Fähigkeit des
Unternehmens oder des Emittenten, das Geschäft gut gehend zu
erhalten und alle potenziellen Konkursverfahren, die Fähigkeit des
Unternehmens und des Emittenten, alle Schulden zurückzuzahlen, und
die Angemessenheit von sowie der Zugang zu Liquiditätsquellen oder
andere Risikofaktoren wie sie in den SEC-Filings des Unternehmens
beschrieben sind, einschließlich des Jahresberichts des
Unternehmens auf dem Formblatt 20-F und den laufenden Berichten auf
dem Formblatt 6-K. Diese Dokumente sind auf der Webseite des
Unternehmens www.pacificdrilling.com oder im elektronischen Daten-
und Analyseabfragesystem der SEC auf www.sec.gov einsehbar.
Weder das Unternehmen noch der Emittent verpflichten sich dazu,
zukunftsgerichtete Aussagen nach dem Datum ihrer Ver�ffentlichung
aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Geschehnisse oder anderer
Gegebenheiten �ffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten.
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext ver�ffentlicht
wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen
werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die
Sprachversion, die im Original ver�ffentlicht wurde, ist
rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen
Sprachversion der Ver�ffentlichung ab.
Originalversion auf businesswire.com
ansehen: http://www.businesswire.com/news/home/20170720006396/de/
Pacific DrillingJohn Boots, +352 26 84 57
81Investor@pacificdrilling.com
Pacific Drilling (NYSE:PACD)
Historical Stock Chart
From Aug 2024 to Sep 2024
Pacific Drilling (NYSE:PACD)
Historical Stock Chart
From Sep 2023 to Sep 2024