Russischer Oligarch verklagt RWE auf dreistelligen Millionenbetrag
February 05 2015 - 9:44AM
DPA AFX News (German)
ESSEN (dpa-AFX) - Dem kriselnden Versorger RWE steht
juristischer Ärger ins Haus, der teuer werden könnte: Der russische
Oligarch Leonid Lebedew verklagt den Konzern und dessen früheren
Vorstandschef Jürgen Großmann wegen eines 2008 geplatzten Geschäfts
auf Schadenersatz in hoher dreistelliger Millionenhöhe. Es geht um den
Kauf des russischen Stromversorgers TGK-2, zu dem sich Lebedews
Unternehmen Sintez nach seiner Darstellung 2007/08 mit RWE verabredet
hatte.
Der Prozess beginnt am 12. Februar am Landgericht Essen (Az.: 12 O
37/12). Klägerin ist die Lebedew-Firma Rustenberg, wie ein
Gerichtssprecher bestätigte. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung"
(Donnerstag) über das Verfahren berichtet. RWE wollte sich zu dem
Prozess nicht äußern, wies aber darauf hin, dass es in dem Streit
bereits ein privates Schiedsgerichtsverfahren in London gegeben hat.
2008 - nach Beginn der Wirtschaftskrise - sei RWE plötzlich von dem
fest eingeplanten Geschäft zurückgetreten, kritisierten die Russen.
Damals hatte Sintez aber die Mehrheit an dem Versorger bereits
ersteigert und in der Folge durch den Rückzug der Deutschen einen hohen
wirtschaftlichen Schaden erlitten, argumentierten die Kläger.
Der eingeklagte Betrag beträgt laut dem Gerichtssprecher 691
Millionen Euro. Hinzu komme noch eine geschätzte Millionensumme für
entgangene Gewinne in der Zukunft. Die Zeitung bezifferte die
Gesamtforderung auf 875 Millionen Euro.
Eine RWE-Sprecherin entgegnete, der Konzern habe bei dem Londoner
Verfahren schon "vollumfänglich obsiegt". Gemäß der deutschen
Zivilprozessordnung sind staatliche Gerichte in der Regel nicht mehr
zuständig, wenn die Parteien zuvor private Schiedsgerichte angerufen
haben, erklärte der Essener Gerichtssprecher. Am ersten Verhandlungstag
werde es vor allem um die Zuständigkeit sowie formale Fragen und
weniger um den Inhalt des Streits selbst gehen. Großmanns Anwalt Jochem
Reichert bezeichnete die Klage als "unzulässig und
unbegründet"./rs/DP/she